Fallbeispiele - Cas d'exemple - Esempi
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation publiziert anonymisierte Schlichtungsvorschläge zu ausgewählten Themen seit 2013. Die Fallbeispiele sind nach Jahrgang oder Stichworten abrufbar.
L'Office de conciliation des télécommunications publie depuis 2013 des propositions de conciliation anonymisées sur des thèmes choisis. Les cas d'exemple sont consultables par année ou par mot-clé.
L'Organo di conciliazione delle telecomunicazioni pubblica dal 2013 delle proposte di conciliazione anonime su temi selezionati. I esempi sono consultabili per anno o per parola chiave.
Grobfahrlässiges Handeln des Anbieters
Herr X wollte mit seinem Unternehmen H von Anbieter Z zu Anbieter Y wechseln. Er verfügte bei seinem bisherigen Anbieter Z über einen Nummernblock von 10
Verantwortung bei Phishing-Attacken
Es stellte sich die Frage, ob die Verantwortung für Phishing-Attacken vollumfänglich auf die Kundschaft überwälzt werden darf. Die meisten Anbieter halten
Tücken des Technologiewechsels
Im Juli 2023 stellte Anbieter Y bei Kunde X fälschlicherweise die Technologie von Glasfaser auf die Kabeltechnologie (Koaxialkabel) um, da der Kunde X beim
Urteilsunfähigkeit infolge psychischer Erkrankung
Kunde X wird von der psychiatrischen Klinik V mittels ärztlichem Attest rückwirkend für die Zeitspanne, während welcher er Verträge mit mehreren Anbietern abschliesst und vergünstigte Mobiltelefone bezieht, infolge einer unmedizierten, psychischen Krankheitsepisode für urteilsunfähig
Minderjähriger bezahlt via Telefon
Frau X stellte auf ihren Telefonrechnungen unerklärliche Anrufgebühren für Mehrwertdienste fest. Abklärungen ergaben, dass via Internet Dienstleistungen konsumiert - und über Telefonanrufe bezahlt wurde. Die Kundin verlangt die Rückerstattung der unerwünschten Gebühren. Der Anbieter bringt
Missbrauchsgefahren beim Modem
Eine Kunde erhält eine hohe Rechnung fürs Festnetz wegen Anrufen ins Ausland. Es stellte sich heraus, dass Unbefugte missbräuchlich via Modem über den angeschlossenen Festnetzanschluss Telefonate führten. Der Kunde verlangt vom Telefonanbieter den Erlass der Gebühren. Aus Sicht des
Telefonmissbrauch im grossen Stil
Die Firma X AG sieht sich mit einem massiven Missbrauch ihrer Telefonanlage konfrontiert. Unbefugte scheinen sich technisch Zugang zum Firmentelefonsystem verschafft und verursachten mit Anrufen ins Ausland einen Schaden von rund CHF 50'000. X AG hat umfassende Abklärungen zur Sicherheit ihres
Zivilrechtliche Haftung unter Ehegatten
Die solidarische Haftung unter Ehegatten gilt nach Gesetz nicht uneingeschränkt. Ein Mobilfunkvertrag gehört nach Ansicht des Ombudsmanns im Gegensatz zu einem Festnetzanschluss nicht zum üblichen Unterhalt der Familie. Ehegatten haften demnach grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten aus